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   OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14   

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https://dejure.org/2014,27656
OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14 (https://dejure.org/2014,27656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2014 - 1 W 52/14 (https://dejure.org/2014,27656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 (https://dejure.org/2014,27656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Nr 1 RpflG, § 13 RpflG, § 569 ZPO, § 119 ZPO, § 114 ZPO
    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren durch den im Hauptverfahren erkennenden Richter

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Daher bedarf es einer Stellungnahme nicht, soweit das Ablehnungsgesuch auf aktenkundige Gründe gestützt wird (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; MüKoZPO-Gehrlein, 4. Aufl. 2013, § 44 Rn. 9; Musielak-Heinrich, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 44 Rn. 9).

    Es ist auch nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen", vielmehr hat er hiervon Abstand zu nehmen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08, JMBl. NW 2009, 89 [juris Rn. 22]; MüKoZPO-Gehrlein, a.a.O.).

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 197/08

    Schiedsabrede eines ausländischen Unternehmers mit einem inländischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Daher bedarf es einer Stellungnahme nicht, soweit das Ablehnungsgesuch auf aktenkundige Gründe gestützt wird (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; MüKoZPO-Gehrlein, 4. Aufl. 2013, § 44 Rn. 9; Musielak-Heinrich, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 44 Rn. 9).

    Es ist auch nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen", vielmehr hat er hiervon Abstand zu nehmen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08, JMBl. NW 2009, 89 [juris Rn. 22]; MüKoZPO-Gehrlein, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Karlsruhe, 05.11.1997 - 2 WF 140/97

    Ablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    a) Eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Richter tatsächlich befangen ist (st. Rspr., etwa BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 26]; Nachweise im Einzelnen bei Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 42 Rn. 9); das Institut der Richterablehnung dient nicht dazu, einen unliebsamen Richter aus dem Verfahren oder auch künftigen Verfahren zu entfernen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.1997 - 2 WF 140/97, juris Rn. 5).

    Ob und inwieweit sich ein in einem früheren Verfahren gegebener Ablehnungsgrund auch auf die späteren auswirkt (sog. übergreifender Ablehnungsgrund) und jedenfalls eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt vom konkreten Ablehnungsgrund ab (OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.12.1985 - 3 WF 262/85, FamRZ 1986, 291; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.1997 - 2 WF 140/97, juris Rn. 5; OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.09.1999 - 1 W 14/99, MDR 2000, 47 [juris Rn. 10); Zöller-Vollkommer, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des OLG Bremen in NJW 1986, 999 und des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19.10.2004 - 2 BvR 779/04, juris, ergibt sich kein anderer Maßstab für die zu erbringende dienstliche Äußerung.
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Es ist auch nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen", vielmehr hat er hiervon Abstand zu nehmen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 49 [juris Rn. 11]; OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2008 - 2 W 127/08, JMBl. NW 2009, 89 [juris Rn. 22]; MüKoZPO-Gehrlein, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 07.11.1985 - 4 W 67/85

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des OLG Bremen in NJW 1986, 999 und des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19.10.2004 - 2 BvR 779/04, juris, ergibt sich kein anderer Maßstab für die zu erbringende dienstliche Äußerung.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    a) Eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gemäß § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Richter tatsächlich befangen ist (st. Rspr., etwa BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 26]; Nachweise im Einzelnen bei Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 42 Rn. 9); das Institut der Richterablehnung dient nicht dazu, einen unliebsamen Richter aus dem Verfahren oder auch künftigen Verfahren zu entfernen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.11.1997 - 2 WF 140/97, juris Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14
    Denn das vorliegende Kostenfestsetzungsverfahren ist ein selbständiges, vom vorangehenden Erkenntnisverfahren getrenntes Nebenverfahren (BGH, Beschl. v. 06.12.2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 [juris Rn. 6]).
  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • OLG Oldenburg, 25.02.2008 - 5 W 10/08

    Bindung eines Gerichts im Arzthaftungsprozess an die vom Patienten vorgebrachten

  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 19 W 78/08

    Ablehnungsgesuch: Anwaltszwang für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen

  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04

    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über

  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 118/98

    Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung an einem vorherigen Verfahren, in

  • OLG Frankfurt, 20.12.1985 - 3 WF 262/85
  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 4 WF 283/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLGR Köln 1998, 281; OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).

  • LG Marburg, 15.07.2022 - 3 T 69/22
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (KG, Beschluss vom 8.6.2006, Az.: 15 W 31/06, NJW-RR 2006, 1577; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.09.2014, Az.: 1 W 52/14, BeckRS 2017, 142739, zitiert nach beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014, Az.: 4 WF 283/14 = BeckRS 2015, 2281, zitiert nach beck-online; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 42 Rn. 11; Vossler in BeckOK ZPO, 44. Edition, Stand: 01.03.2022, ZPO, § 42 Rn. 17).
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    aa) wie in Zivilsachen (Beschlüsse BGH vom 18.12.2014 IX ZB 65/13, NJW-RR 2015, 444; OLG Frankfurt vom 15.09.2014 1 W 52/14, Juris Rz. 38 ff.) oder.
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